Die Themen der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters:
– Für Vermieter: Fahrtkosten zum Mietobjekt regelmäßig in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar
– Für Arbeitnehmer: Auch bei der Antragsveranlagung verjähren Steueransprüche nicht am Wochenende
– Für alle Steuerpflichtigen: Wirkt sich Elterngeld auf den Abzug von Unterhaltsleistungen negativ aus?
– Für alle Steuerpflichtigen: Keine Steuerermäßigung für Vermittlungsgebühren einer Haushaltshilfe
– Für Unternehmer: Ausschlussfristen beim Antrag auf Vorsteuervergütung für 2015 beachten
– Für Unternehmer: Fehlende Mitunternehmerstellung bei einer Freiberuflerpraxis kann zur Gewerblichkeit führen
– Für Arbeitgeber: Gebühren für Kartenabwicklung von Sachbezügen kein Arbeitslohn
– Für Arbeitnehmer: FG Rheinland-Pfalz: Entfernungspauschale deckt auch Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit ab
– Für GmbH-Geschäftsführer: Organschaft: Vorzeitige Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags erschwert
– Für Unternehmer: Es bleibt dabei: Miet- und Pachtzinsen sind bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen
Laden Sie sich hier den kompletten Newsletter herunter
Unsere Mandanteninformation enthält diesen Monat zusätzlich eine Sonderausgabe mit wissenswerten Informationen zum (häuslichen) Arbeitszimmer.