Die Themen der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters:

– Für Arbeitnehmer: Umzugskosten trotz Zeitersparnis unter einer Stunde als Werbungskosten anerkannt
– Für Arbeitgeber: Sonderzahlungen auf gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich anrechenbar
– Für Unternehmer: Herabsetzung des Gewerbesteuer-Messbetrags: Gemeinde hat keine Klagebefugnis
– Für Unternehmer: Betriebsveranstaltung: 110 EUR-Freibetrag gilt nicht für die Umsatzsteuer
– Für alle Steuerpflichtigen: Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer
– Für Unternehmer: Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften verfassungsgemäß
– Für Unternehmer: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen ist Betriebseinnahme
– Für Arbeitnehmer: Elternzeit: Inanspruchnahme bedarf der Schriftform
– Für alle Steuerpflichtigen: Bundesrat stoppt Erbschaftsteuerreform
– Für alle Steuerpflichtigen: Beim häuslichen Arbeitszimmer sind Nebenräume individuell zu beurteilen
– Für Kapitalanleger: Riester-Zulage: Kein unmittelbarer Anspruch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
– Für alle Steuerpflichtigen: Doppelte Gebühren bei verbindlicher Auskunft

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