Die Themen der aktuellen Ausgabe unserer Mandanteninformation:

– Für Arbeitgeber: Kehrtwende des Bundesfinanzhofs: Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil
– Für alle Steuerpflichtigen: Arbeitszimmer: Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR ist personenbezogen anzuwenden
– Für Arbeitnehmer: Verbesserungsvorschlag: Prämie nicht ermäßigt zu besteuern
– Für Arbeitnehmer: Nur ein Steuerklassenwechsel pro Kalenderjahr
– Für Personengesellschaften: Keine Anrechnung von Gewerbesteuer für ausgeschiedene Gesellschafter
– Für Kapitalanleger: Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
– Für Unternehmer: Betriebliches Gebäude auf Grundstück des Ehegatten: Steuervorteile werden gewinnwirksam zurückgefordert
– Für Unternehmer: Es bleibt dabei: Ein Zählprotokoll ist bei einer offenen Ladenkasse keine Pflicht
– Für Vermieter: Vorweggenommene Erbfolge: Überschussprognose bei zeitlich begrenztem Nießbrauch erforderlich

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